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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma E.E.R. Harald Lück


1. Allgemeines
Allen Verträgen des Vermieters liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde, die durch Auftragserteilung und Annahme
der Lieferung als anerkannt gelten. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Anerkennung durch den Vermieter.


2. Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend. Die Annahme der Bestellung kann durch mündliche Zusage erfolgen. Die Ausgabebestätigung der
Mietgegenstände legt den Inhalt des Vertrages für alle Beteiligten fest. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Auftragsbestätigungen, Zusagen von Lieferterminen, Mängelanerkenntnisse, Skontogewährungen und ähnliche Erklärungen
sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Vermieter abgegeben werden.


3. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Wirtschaftsgütern sowie die damit im Zusammenhang stehenden
Dienstleistungen. Der Mietgegenstand wird auf der Ausgabebestätigung näher definiert. Innerhalb dessen vereinbarte und
gesetzlich vorgeschriebene Wartungs- & Kontrollintervalle sind schriftlich zu vereinbaren. Bei verkehrsrechtlichen Maßnahmen
von mehr als 3 Kalendertagen ist eine Wartungs- & Kontrollpflicht der Baustelleneinrichtung unumgänglich und ist
arbeitstäglich zu führen mindestens einmal wöchentlich bauseits oder beauftragt durch unser Unternehmen!


4. Rücktritt vom Vertrag
Dem Vermieter bleibt das Rücktrittsrecht vorbehalten, wenn die Ausführung aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen
unmöglich ist oder wesentlich erschwert wird. Eine wesentliche Erschwernis liegt vor, wenn der Vertrag nur mit Hilfe
unverhältnismäßig hoher Aufwendungen erfüllt werden kann. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.


5. Vertragsdauer
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Ausgabe und endet mit der Rückgabe des
Mietgegenstandes. Eine ausdrückliche Kündigung ist erforderlich.


6. Lieferzeiten
Vereinbarte Lieferzeiten sind nur Richtzeiten und binden den Vermieter nicht. Sie werden bei Auftragserteilung schriftlich oder
mündlich vereinbart.


7. Preise
Alle Preise gelten grundsätzlich ab Ausgabestelle. Die Kosten für Auf- und Abbau der Mietgegenstände werden mit dem
jeweils gültigen Stundensatz gesondert in Rechnung gestellt. Sind Festpreise nicht ausdrücklich vereinbart, so gelten die
jeweils gültigen Listenpreise. Je nach Mietmenge berechnen wir für Selbstabholer eine Bereitstellungspauschale ab € 15,00
netto. Aus- und Rückgabetag gelten als volle Miettage. Können vermietete Gegenstände nicht zum Vertragsende abgebaut
werden, hat der Kunde die Kosten der weiteren Vorhaltung zu den vereinbarten Preisen zu tragen. Die Berechnung und
Bezahlung erfolgt in Euro. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den berechneten Preisen nicht enthalten und wird gesondert
in Rechnung gestellt


8. Behördliche Genehmigung
Für die behördliche Genehmigung zum Aufstellen und Betreiben gemieteter Gegenstände ist ausschließlich der Kunde
verantwortlich. Dies beinhaltet gleichermaßen Sondernutzungsrechte für Bauvorhaben, wie auch die verkehrsrechtliche
Anordnung/Verfügung für Sperreinrichtungen selbst.
Dadurch entstehende Kosten hat der Kunde zu tragen.


9. Verkehrssicherungspflicht des Kunden
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden. Bei ausdrücklicher Übernahme durch uns sind Art, Häufigkeit und
Zeitpunkte der Kontrollen vom Kunden festzulegen. Die Berechnung erfolgt nach Aufwand.
Standortwechsel und Umsetzungen von Sicherungseinrichtungen werden ausschließlich von uns durchgeführt. Der Kunde darf
diese nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung vornehmen. Werden Sicherungseinrichtungen von ihrem Standort entfernt,
so hat der Kunde für eine ordnungsgemäße Absicherung zu sorgen und uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anfallende
Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Betriebsstörungen an gemieteten oder in sonstiger Weise überlassenen Gegenständen sind uns unverzüglich anzuzeigen. Die
Kosten für die Beseitigung der Störung hat der Kunde zu tragen. Die Ansprüche des Kunden beschränken sich auf eine
unverzügliche Schadenbeseitigung. Schadenersatz- bzw. Minderungsansprüche bestehen nicht. Von Schäden Dritter, die
durch Betriebsstörungen verursacht wurden, hat uns der Kunde freizustellen.


10. Haftung für Diebstahl und Beschädigung
Der Mieter haftet für Beschädigung und Diebstahl. Bei Rückgabe von stark verschmutztem Material berechnen wir eine
Reinigungspauschale von € 25,00 netto.


11. Zahlungen
Rechnungen des Vermieters sind sofort nach Erhalt fällig, sofern nichts anderes vereinbart. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig.


12. Eigentumsvorbehalt
Die dem Mieter überlassenen Mietgegenstände sind Eigentum des Vermieters. Nicht zurückgegebenes oder defektes Material
wird zum Einkaufspreis in Rechnung gestellt.


13. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien gilt das Amtsgericht Frankfurt am Main für beide Teile als
ausdrücklich vereinbart. Für die Einrichtung der Baustelle gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (neueste
Fassung).


Stand: Januar 2014

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